Produktbesonderheit538

Produktbesonderheit

 

Wir versichern diese Extras bei Baumaßnahmen bis zu einer Bausumme von 1.000.000 Euro ohne Zusatzbeitrag mit. Bei höheren Summen bieten wir individuelle Lösungen.

Wir versichern diese Extras bei Baumaßnahmen bis zu einer Bausumme von 1.000.000 Euro ohne Zusatzbeitrag mit. Bei höheren Summen bieten wir individuelle Lösungen.

  • Leistungsverbesserungs-Garantie: zukünftige beitragsfreie Deckungserweiterungen in der Bauleistungsversicherung gelten automatisch auch für bereits bestehende Versicherungsverträge.
  • Schäden durch innere Unruhen.
  • Schäden durch Sturm und Leitungswasser an fertig gestellten Teilen von Bauwerken.
  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe inklusive Bauzäune (bis 5.000 Euro).
  • Sachen im Gefahrenbereich, wenn sie infolge eines entschädigungspflichtigen Schadens an der versicherten Sache beschädigt oder zerstört werden (bis 5.000 Euro).
  • Jeweils bis 10.000 Euro je Versicherungsfall schadensbedingte
    • Schadenssuchkosten
    • Baugrund und Bodenmassen
    • zusätzliche Aufräumungskosten inklusive Deponiekosten.
  • Jeweils bis 5.000 Euro je Versicherungsfall schadensbedingte
    • tarifliche Zuschläge für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten
    • Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten
    • Hotel- und Einlagerungskosten bei schadensbedingt verzögerter Fertigstellung des Bauvorhabens.
    • Ein sofortiger Reparaturbeginn ist bis zu einer Schadenshöhe von 5.000 Euro möglich.

Wir versichern diese Extras bei elektronischen Geräten bis zu einem Gesamtneuwert von 1.000.000 Euro ohne Zusatzbeitrag mit. Bei höheren Werten bieten wir individuelle Lösungen.

  • Leistungsverbesserungs-Garantie: zukünftige beitragsfreie Deckungserweiterungen in der Elektronikversicherung gelten automatisch auch für bereits bestehende Versicherungsverträge. 

Hardwareversicherung

  • Vorsorgeversicherung (30 % der Versicherungssumme): für die während des Versicherungsjahrs eintretenden Veränderungen (Erweiterungen, Austausch, hinzukommende Geräte).
  • Für mobile Geräte besteht weltweit Versicherungsschutz.
  • Schäden durch innere Unruhen.
  • Sachen im Gefahrenbereich, wenn sie infolge eines entschädigungspflichtigen Schadens an der versicherten Sache beschädigt oder zerstört werden (bis 5.000 Euro).
  • Jeweils bis 10.000 Euro je Versicherungsfall schadensbedingte
    • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
    • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
    • Bewegungs- und Schutzkosten
    • Luftfrachtkosten
    • Bergungskosten
    • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bereitstellung eines Provisoriums.
  • Eichkosten für Wiegeeinrichtungen bis 5.000 Euro je Versicherungsfall.
  • Programmierkosten für Kassen und Kassensysteme bis 2.500 Euro je Versicherungsfall.
  • Versicherungsschutz für Elektronik während der Dauer von Werkstattaufenthalten inklusive der Transporte.
  • Versicherungsschutz für die Ersatzanlage während des schadensbedingten Ausfalls der versicherten Sache.
  • Berücksichtigung des Technologiefortschritts bei der Ermittlung der Entschädigungsleistung.
  • Ein sofortiger Reparaturbeginn ist bis zu einer Schadenshöhe von 5.000 Euro möglich.

Softwareversicherung 

  • Die zur versicherten Hardware gehörende Software ist mit einer Versicherungssumme von 5.000 Euro versichert. Bei anderem Versicherungsbedarf können höhere Versicherungssummen gegen Mehrbeitrag gewählt werden. 
  • Softwareschutzmodule (z.B. Dongles) und der neuerliche Lizenzerwerb von kopiergeschützten Programmen sind hierbei je Versicherungsfall bis 2.500 Euro mitversichert.

Mehrkostenversicherung 

  • Bei Abschluss einer Mehrkostenversicherung, sind schadensbedingte, zeitunabhängige Mehrkosten (z.B. für Umprogrammierung) bis insgesamt 5.000 Euro je Versicherungsfall mitversichert.

Wir versichern diese Extras bei stationären Maschinen und fahrbaren Geräten bis zu einem Gesamtneuwert von 2.500.000 Euro ohne Zusatzbeitrag mit. Bei höheren Werten bieten wir individuelle Lösungen. 

 
  • Leistungsverbesserungs-Garantie: zukünftige beitragsfreie Deckungserweiterungen in der Maschinenversicherung gelten automatisch auch für bereits bestehende Versicherungsverträge.
  • Vorsorgeversicherung (20 % der Versicherungssumme): für neu hinzukommende Maschinen, die versehentlich nicht rechtzeitig gemeldet werden; sie müssen der Art und Größe nach den bereits versicherten Sachen entsprechen.
  • Schäden durch innere Unruhen.
  • Sachen im Gefahrenbereich, wenn sie infolge eines entschädigungspflichtigen Schadens an der versicherten Sache beschädigt oder zerstört werden (bis 5.000 Euro).
  • Jeweils bis 10.000 Euro je Versicherungsfall schadensbedingte
    • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
    • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
    • Bewegungs- und Schutzkosten
    • Luftfrachtkosten
    • Bergungskosten.
  • Eichkosten bis 5.000 Euro je Versicherungsfall.
  • Neuwertentschädigung bei einem Totalschaden:
    • bei stationären Maschinen: sofern der Zeitwert nicht unter 40 % liegt;
    • bei fahrbaren Geräten: im ersten Jahr nach der Erstinbetriebnahme der versicherten Sache; solange die versicherte Sache nicht älter als fünf Jahre und in Betrieb ist, beträgt der Zeitwert im Totalschadensfall mindestens 40 % des Neuwerts.
  • Versicherungsschutz für Maschinen während der Dauer von Werkstattaufenthalten inklusive der Transporte.
  • Versicherungsschutz für die Ersatzanlage während des schadensbedingten Ausfalls der versicherten Sache.
  • Ein sofortiger Reparaturbeginn ist bis zu einer Schadenshöhe von 5.000 Euro möglich.
  • Daten, Programme und Wechseldatenträger bis 5.000 Euro je Versicherungsfall.

Wir versichern diese Extras bei Neumontagen von Maschinen, Elektronik und Photovoltaikanlagen bis zu einem Kontraktpreis von 1.000.000 Euro ohne Zusatzbeitrag mit. Bei anderen Risiken bieten wir individuelle Lösungen.

  • Leistungsverbesserungs-Garantie: zukünftige beitragsfreie Deckungserweiterungen in der Montageversicherung gelten automatisch auch für bereits bestehende Versicherungsverträge.
  • Schäden durch innere Unruhen.
  • Sachen im Gefahrenbereich, wenn sie infolge eines entschädigungspflichtigen Schadens an der versicherten Sache beschädigt oder zerstört werden (bis 5.000 Euro).
  • Jeweils bis 5.000 Euro je Versicherungsfall schadensbedingte
    • Luftfrachtkosten
    • Kosten für Erd- und Bauarbeiten.
  • Jeweils bis 2 % der Versicherungssumme schadensbedingte
    • Aufräumungskosten
    • Bergungskosten.
  • Entschädigung für Mehrkosten infolge Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten sowie Eil- und Expressfrachten.
  • Montageausrüstung (z.B. Gerüste und Werkzeuge) bis 5.000 Euro je Versicherungsfall; nicht versichert sind Fahrzeuge, schwimmende Sachen und Eigentum des Montagepersonals.
  • Versicherungsdauer maximal 6 Monate inklusive 1 Monat Probebetrieb.
  • Mitversicherung des Interesses des Bestellers.
  • Ein sofortiger Reparaturbeginn ist bis zu einer Schadenshöhe von 5.000 Euro möglich.


Wir versichern diese Extras bei Dach- und Fassadenanlagen bis 100 kWp ohne Zusatzbeitrag mit. Für andere Anlagen bieten wir Ihnen individuelle Lösungen. 

 
  • Leistungsverbesserungs-Garantie: zukünftige beitragsfreie Deckungserweiterungen in der Photovoltaikversicherung gelten automatisch auch für bereits bestehende Versicherungsverträge.
  • Vorsorgeversicherung (20 % der Versicherungssumme): für die während des Versicherungsjahrs eintretenden Veränderungen oder Erweiterungen der Photovoltaikanlage.
  • Schäden durch innere Unruhen.
  • Jeweils bis 15.000 Euro je Versicherungsfall schadensbedingte
    • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
    • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
    • Bewegungs- und Schutzkosten
    • Kosten für die Herstellung von Behelfsstraßen
    • Luftfrachtkosten
    • Bergungskosten
    • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gestellung von Gerüsten und Arbeitsbühnen, Bereitstellung eines Provisoriums
    • Rückbaukosten.
  • Reparaturarbeiten am Dach / an der Fassade bis 5.000 Euro je Versicherungsfall.
  • Versicherungsschutz bereits während der Installationsphase der Anlage (Baudeckung).
  • Versicherungsschutz für versicherte Sachen während der Dauer von Werkstattaufenthalten inklusive der Transporte.
  • Berücksichtigung des Technologiefortschritts bei der Ermittlung der Entschädigungsleistung.
  • GAP-Deckung: hat die Anlage einen Totalschaden und darf sie nicht wieder aufgebaut werden, entschädigen wir den Zeitwert vor Eintritt des Versicherungsfalls, mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Anlage.
  • Ein sofortiger Reparaturbeginn ist bis zu einer Schadenshöhe von 5.000 Euro möglich.
  • Daten, Programme und Wechseldatenträger bis insgesamt 5.000 Euro je Versicherungsfall.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: ersetzt werden entgangene Stromeinspeiseerlöse, wenn die technische Einsatzmöglichkeit der Photovoltaikanlage durch einen versicherten Schaden unterbrochen oder beeinträchtigt wird
    • ab dem ersten Tag (keine zeitliche Selbstbeteiligung) bei einer generellen Haftungszeit von 12 Monaten
    • Entschädigung auch für selbstgenutzten Solarstrom.